Im folgenden informieren wir Sie im Allgemeinen über die Kosten.

Die Gebühren bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Eine Unterschreitung der gesetzlich festgelegten Gebühren ist nur in Ausnahmefällen möglich, für eine Überschreitung bedarf es einer ausdrücklichen Vergütungsvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant. 

Erste Anfrage

Eine erste Anfrage telefonisch, per E-Mail sowie per Kontaktformular oder in einem kurzen persönlichen Gespräch, ist für Sie kostenlos. Wir teilen Ihnen nach der Kontaktaufnahme gerne mit, ob wir Ihnen helfen können und wenn ja, welche Kosten dafür voraussichtlich entstehen werden.

Rechtsberatung

Die Rechtsberatungsgebühr bestimmt sich nach der Schwierigkeit und dem Umfang der Problemstellung. Dabei ist die Gebühr für eine Erstberatung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf 190,00 EUR zzgl. MwSt. begrenzt. Sollte bei derselben Angelegenheit auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung notwendig werden, wird die Beratungsgebühr auf spätere Gebühren angerechnet.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Im Falle einer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, bestimmen sich die Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der Regel nach dem Streitwert. Über die Höhe der Gebühren beraten wir Sie gerne.

Honorarvereinbarung

In einigen Fällen kann es besser sein zur Abgeltung der Rechtsberatung und Vertretung eine Honorarvereinbarung abzuschließen. Dabei besteht die Möglichkeit ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Die Höhe des Honorars bestimmt sich nach der rechtlichen Schwierigkeit sowie dem Wert der Angelegenheit und ist Verhandlungssache.

Rechtsschutzversicherung / Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, werden wir uns gerne mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen und abklären, ob und in welchem Umfang Kosten durch die Versicherung für Sie übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass für das erste Schreiben an die Rechtsschutzversicherung (Deckungsanfrage) keine Gebühren berechnet werden. Sollte darüber hinaus eine weitere Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung notwendig werden, fallen für Sie zusätzliche Kosten an. Über die Einzelheiten informieren wir Sie gerne auf Anfrage.

Wenn Sie sich die Beratung und außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht leisten können, besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe. Durch die Beratungshilfe sind die Kosten für eine Beratung und die Gebühren für die außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite gedeckt. Der Antrag ist beim Amtsgericht Ihres Wohnortes zu stellen. Den Beratungshilfeschein beantragen Sie bitte bereits vor dem ersten Termin. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Staatskasse. Ihnen entsteht lediglich eine Gebühr von 15,00 Euro.

Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn es Ihnen aufgrund der finanziellen Verhältnisse nicht möglich ist Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen bzw. die Kosten für einen Gerichtsprozess selbst zu tragen. Voraussetzung ist, dass die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Hier finden Sie den entsprechenden Vordruck zur Beantragung der Prozesskostenhilfe.